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Koblenz/Saarlouis

Yeboah-Prozess: Verteidigung kritisiert Hauptzeugin als „nicht glaubhaft“

Von Johannes Mario Löhr
Peter S. soll 1991 ein Flüchtlingsheim in Saarlouis angezündet haben. Der Angeklagte streitet die Vorwürfe ab.
Peter S. soll 1991 ein Flüchtlingsheim in Saarlouis angezündet haben. Der Angeklagte streitet die Vorwürfe ab. Foto: picture alliance/dpa | Thomas Frey

Die Anwälte von Peter S. haben die Hauptbelastungszeugin im Yeboah-Prozess am Koblenzer Oberlandesgericht am Dienstag als „nicht glaubhaft“ eingestuft.

Lesezeit: 2 Minuten
Die 51-Jährige hatte einen Tag zuvor unter Eid ausgesagt, dass Peter S. 2007 auf einem Grillfest vor ihr damit geprahlt habe, das Flüchtlingsheim in Saarlouis-Fraulautern 1991 angezündet zu haben. Der Ghanaer Samuel Kofi Yeboah erlag nach dem Gebäudebrand seinen Verletzungen. „Nicht ansatzweise plausibel“, so die Verteidiger des Angeklagten am Dienstag, seien ...