Bis zum Eingang des Gymnasiums an der Heinzenwies wären es mehr als vier Kilometer, bis zur Grundstücksstecke sind es aber nur 3998 Meter für eine Schülerin. Folge: Der Kreis zahlt nichts für die Beförderung.
Gymnasium an der
Idar-Oberstein/Koblenz - Endet der Schulweg am Grundstück oder erst am Haupteingang der betreffenden Schule? Um diese Grundsatzfrage geht es am Oberverwaltungsgericht Koblenz. Zugrunde liegt ein Fall, in dem der Schulweg genau 3998 Meter ist - bis an die Grenze zum Schulgrundstück. Es geht um die Befördeurngskosten.
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Idar-Oberstein/Koblenz – Endet der Schulweg am Grundstück oder erst am Haupteingang der betreffenden Schule? Um diese Grundsatzfrage geht es am Oberverwaltungsgericht Koblenz. Zugrunde liegt ein Fall, in dem der Schulweg genau 3998 Meter ist – bis an die Grenze zum Schulgrundstück.