St. Goarshausen
Der Rechtsstreit um Schadensersatz nach der „Waldhof“-Havarie bei St. Goarshausen zog sich über Jahre. Zunächst hatte die „Waldhof“-Reederei ein anderes Schiff als Schuldigen ausgemacht und forderte Schadensersatz in Höhe von 1,6 Millionen Euro. Der Vorwurf: Die „Acropolis“ habe zum ungünstigsten Zeitpunkt das Betteck passiert und die „Waldhof“ zu einem Ausweichmanöver gezwungen. Diese Begegnung sei mitverantwortlich für das Kentern des Säuretankers gewesen. Der Fall beschäftigt das Oberlandesgericht Köln über Jahre. Im März 2018 wurde schließlich das Urteil gesprochen: Die schwere Havarie der „Waldhof“ auf dem Rhein ist von dem Säuretanker allein verursacht worden. Demnach trägt die Besatzung des entgegenkommenden Schiffs „Acropolis“ keine Schuld an dem Unglück. Eine Revision wurde nicht zugelassen.