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St. Goarshausen

Wie es zur Havarie der „Waldhof“ am 13. Januar 2011 kam: Schuldfrage wurde erst sehr viel später vor Gericht geklärt

Von Michael Stoll, Maximilian Eckhardt
Der Säuretanker „Waldhof“ blockierte die wichtigste Wasserstraße Europas. Von der Havarie bis zur Bergung verging ein Monat.  Foto: S. Breitbach
Der Säuretanker „Waldhof“ blockierte die wichtigste Wasserstraße Europas. Von der Havarie bis zur Bergung verging ein Monat. Foto: S. Breitbach

Der Rechtsstreit um Schadensersatz nach der „Waldhof“-Havarie bei St. Goarshausen zog sich über Jahre. Zunächst hatte die „Waldhof“-Reederei ein anderes Schiff als Schuldigen ausgemacht und forderte Schadensersatz in Höhe von 1,6 Millionen Euro. Der Vorwurf: Die „Acropolis“ habe zum ungünstigsten Zeitpunkt das Betteck passiert und die „Waldhof“ zu einem Ausweichmanöver gezwungen. Diese Begegnung sei mitverantwortlich für das Kentern des Säuretankers gewesen. Der Fall beschäftigt das Oberlandesgericht Köln über Jahre. Im März 2018 wurde schließlich das Urteil gesprochen: Die schwere Havarie der „Waldhof“ auf dem Rhein ist von dem Säuretanker allein verursacht worden. Demnach trägt die Besatzung des entgegenkommenden Schiffs „Acropolis“ keine Schuld an dem Unglück. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

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Die „Waldhof“ war nach Angaben des Gerichts „um 633 Tonnen überladen“ und außerdem falsch beladen gewesen. Die Bundesanstalt für Wasserbau in Karlsruhe hatte in einem Untersuchungsbericht festgehalten: Sieben Tanks seien nur teilweise gefüllt gewesen, was das Schiff destabilisiert habe. An der Unglücksstelle ist der Rhein bis zu 22 Meter tief. ...