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Rheinland-Pfalz

Wenn der Unfallgegner nicht versichert ist: Geschädigte bleiben auf Kosten sitzen

Von Ursula Samary
Viele Flüchtlinge lernen in Deutschland Fahrradfahren. Das Problem: Nicht alle Geflohenen haben eine Haftpflichtversicherung – das kann bei einem Unfall auch für den Geschädigten richtig teuer werden.  Foto: dpa
Viele Flüchtlinge lernen in Deutschland Fahrradfahren. Das Problem: Nicht alle Geflohenen haben eine Haftpflichtversicherung – das kann bei einem Unfall auch für den Geschädigten richtig teuer werden. Foto: dpa

Es passiert immer wieder: Geschädigte bleiben auf ihren Kosten sitzen, weil ihr Unfallgegner keine Haftpflichtversicherung hat. In Koblenz beispielsweise erhält ein Autofahrer keine Entschädigung für seinen Schaden von mehr als 2000 Euro, weil der Flüchtling, der ihm mit dem Fahrrad ins Auto gefahren ist, keine private Haftpflichtversicherung besitzt – womöglich gar nicht weiß, dass es eine solche gibt. Ähnlich ergeht es einer Bad Kreuznacherin, die auf dem Rad mit einem mittellosen Flüchtling zusammengestoßen ist, der auch radelnd unterwegs war. Die Frau hat sich den Knöchel gebrochen – und neben andauernden Schmerzen auch keine Aussicht darauf, Auslagen für die Behandlung vom Unfallgegner zurückzubekommen. Zwei Beispiele exemplarisch für viele Fälle. Fährt also ein solches Risiko jeden Tag mit? Unsere Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen.

Lesezeit: 3 Minuten
Muss nicht jeder eine private Haftpflichtversicherung haben? Nein. Es gibt weder für Deutsche noch für Ausländer die gesetzliche Pflicht, sich eine private Haftpflichtversicherung zu leisten. Welche Konsequenzen hat ein Unfall mit einem Nicht-Versicherten? Es kann richtig teuer werden – für den Geschädigten. Zwar muss jeder, der einen Schaden anrichtet, dafür haften. Aber ist ...