Koblenz - Die Arbeitsgemeinschaft (Arge) muss für die rückständigen Mieteinnahmen eines Vermieters aus dem Kreis Neuwied nicht aufkommen. Das hat das Koblenzer Sozialgericht entschieden.
Koblenz – Die Arbeitsgemeinschaft (Arge) muss für die rückständigen Mieteinnahmen eines Vermieters aus dem Kreis Neuwied nicht aufkommen.
Das hat das Koblenzer Sozialgericht entschieden. Der Kläger wollte von der Arge einen Betrag von 49 200 Euro erstattet bekommen.