Rheinland-Pfalz
Vereinsverbote gegen Neonazis, Islamisten, Rocker

 Berlin/Mainz - Deutsche Behörden haben seit Inkrafttreten des Vereinsgesetzes 1964 bereits 107 kriminelle oder extremistische Neonazi-Gruppen, islamistische Vereinigungen und Rocker-Banden verboten.

Berlin/Mainz – Deutsche Behörden haben seit Inkrafttreten des Vereinsgesetzes 1964 bereits 107 kriminelle oder extremistische Neonazi-Gruppen, islamistische Vereinigungen und Rocker-Banden verboten. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums waren auch 15 rechtsextremistische Vereine darunter, die meisten Fälle betrafen aber Vereine extremistischer Ausländer.

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