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Mainz
Urteil: Stadt muss Kosten für private Kinderkrippe tragen
Mainz - Eine Stadt muss die Kosten für eine private Krippe tragen, wenn sie einem zweijährigen Kind keinen eigenen Kita-Platz anbieten kann. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az. 7 A 10671/12.OVG).
Konkret geht es um die Stadt Mainz. Der Hintergrund ist der seit August ...