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Urteil: Stadt muss Kosten für private Kinderkrippe tragen

Kinderkrippe
Kinderkrippe: Im Osten wird jedes zweite, im Westen jedes zehnte Kleinkind betreut. (Bild: dpa-infocom) Foto: DPA

Eine Stadt muss die Kosten für eine private Krippe tragen, wenn sie einem zweijährigen Kind keinen eigenen Kita-Platz anbieten kann. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az. 7 A 10671/12.OVG).

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Mainz - Eine Stadt muss die Kosten für eine private Krippe tragen, wenn sie einem zweijährigen Kind keinen eigenen Kita-Platz anbieten kann. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az. 7 A 10671/12.OVG). Konkret geht es um die Stadt Mainz. Der Hintergrund ist der seit August ...