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Mainz

Urteil: Nur einmal im Jahr Geld für USA-Reise zu Kind

Ein Hartz-IV-Empfänger, dessen Kind in den USA lebt, hat unter bestimmten Bedingungen nur Anspruch auf einen bezahlten Besuch pro Jahr in Amerika. Das entschied das rheinland-pfälzische Landessozialgericht nach einer Mitteilung vom Donnerstag in Mainz.

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Mainz - Ein Hartz-IV-Empfänger, dessen Kind in den USA lebt, hat unter bestimmten Bedingungen nur Anspruch auf einen bezahlten Besuch pro Jahr in Amerika. Das entschied das rheinland-pfälzische Landessozialgericht nach einer Mitteilung vom Donnerstag in Mainz. Seit 2009 lebt das inzwischen siebenjährige Kind mit seiner Mutter in den USA. Der Mann ...