Koblenz
Urteil: Kundenparkplätze müssen nicht komplett eisfrei sein
Opel-Werk Bochum
Neufahrzeuge auf einem Parkplatz des Opel-Werks in Bochum. Foto: Bernd Thissen/ Archiv
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Koblenz (dpa/lrs) - Kundenparkplätze müssen im Winter nicht komplett von Schnee und Eis befreit werden. Solange die glatten Flächen umgangen werden können, haften die Inhaber der Parkflächen nicht bei einem Sturz.

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Koblenz (dpa/lrs) – Kundenparkplätze müssen im Winter nicht komplett von Schnee und Eis befreit werden. Solange die glatten Flächen umgangen werden können, haften die Inhaber der Parkflächen nicht bei einem Sturz. Das erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.

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