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Urteil: Kein Generalverbot für Hund und Katz

Karlsruhe/Rheinland-Pfalz – Dieses Urteil sorgt für Zündstoff: Vermieter dürfen Mietern nicht mehr generell verbieten, einen Hund oder eine Katze zu halten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine solche Generalklausel für unwirksam erklärt. Nach den Worten des Koblenzer Mietrechtsexperten Christoph Schöll ist das Urteil ein „Einfallstor für neue Streitigkeiten“.

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Karlsruhe/Rheinland-Pfalz - Dieses Urteil sorgt für Zündstoff: Vermieter dürfen Mietern nicht mehr generell verbieten, einen Hund oder eine Katze zu halten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine solche Generalklausel für unwirksam erklärt. Nach den Worten des Koblenzer Mietrechtsexperten Christoph Schöll steht diese zusätzliche Vereinbarung aber klein gedruckt in einer Vielzahl von Formularen. ...