Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat Nadine K. am Mittwoch zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt.
Wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung, Freiheitsentziehung und Verfolgung, Beihilfe zum Völkermord durch Ausrottung, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Ausrottung, Vertreibung und sexuelle Gewalt, Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen Personen durch sexuelle Gewalt und Vertreibung, Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung und mit schwerer Freiheitsberaubung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit der Revision zum Bundesgerichtshof. lör