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Idar-Oberstein/Koblenz

Urteil im Koblenzer IS-Prozess: Nadine K. muss lange in Haft

Von Johannes Mario Löhr
Urteil im Prozess um IS-Mitgliedschaft und Sklavenhaltung
IS-Rückkehrerin Nadine K. im Januar mit ihrem Verteidiger Gabor Subai. Die 37-jährige Frau aus Idar-Oberstein ist am Mittwoch – nach 31 langen Verhandlungstagen – vom Koblenzer Staatsschutzsenat zu einer Haftstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Foto: Thomas Frey/dpa

Nadine K. kann es nicht richtig fassen, als die Vorsitzende Richterin am Koblenzer Oberlandesgericht die Höhe der Haftstrafe verkündet. Der Koblenzer Staatsschutzsenat sieht es als erwiesen an, dass Nadine K. in Syrien und im Irak eine Frau drei Jahre lang als Haussklavin missbraucht hat.

Lesezeit: 4 Minuten
Neun Jahre und drei Monate Gefängnis lautet das Urteil des Staatsschutzsenates, verkündet von Richterin Martina Kohlmeyer am Mittwochmorgen. Die Gesichtszüge der 37-jährigen IS-Rückkehrerin Nadine K. verziehen sich nach der Verkündung dieser zwei Zahlen. Die Mimik der Frau aus Idar-Oberstein lässt erahnen, dass hier jemand offenbar bis zuletzt auf ein milderes Urteil ...
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Das Urteil des Koblenzer Staatsschutzsenates im Detail

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat Nadine K. am Mittwoch zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt.

Wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung, Freiheitsentziehung und Verfolgung, Beihilfe zum Völkermord durch Ausrottung, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Ausrottung, Vertreibung und sexuelle Gewalt, Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen Personen durch sexuelle Gewalt und Vertreibung, Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung und mit schwerer Freiheitsberaubung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit der Revision zum Bundesgerichtshof. lör

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