Urteil: Golfclub muss den Platz auf der Denzerheide nicht räumen
Das Clubhaus gehört seit 1977 dem MGC Bad Ems.Foto: Frey-Pressebild
Die Räumungsklage vom Golfplatzbesitzer Bernhard Ehl gegen den Mittelrheinischen Golfclub Bad Ems wurde vom Landgericht Koblenz als unbegründet abgewiesen. Damit kann der Club den traditionsreichen Platz auf der Denzerheide hoch über Bad Ems weiter nutzen.
Lesezeit: 2 Minuten
Von unserer Redakteurin Ursula Samary
Der damit gültige Pachtvertrag läuft noch bis Ende 2020. Ehl hatte Ende 2007 den Platz für 2,25 Millionen Euro von der defizitären Staatsbad GmbH Bad Ems erworben, den der Club bereits seit Jahrzehnten pachtet.
Allerdings hatte auch der MGC mit seiner Widerklage keinen Erfolg. Damit wollte er ...
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