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Koblenz

Urteil des OLG Koblenz: Hengst bei Paarung verletzt – Keine Entschädigung

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Symbolbild Foto: DPA

Die Besitzerin eines Hengstes, der beim Decken einer Stute schwer verletzt worden war und eingeschläfert werden musste, bekommt keine finanzielle Entschädigung. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) entschieden (Az.: 3 U 1486/12).

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Koblenz - Die Besitzerin eines Hengstes, der beim Decken einer Stute schwer verletzt worden war und eingeschläfert werden musste, bekommt keine finanzielle Entschädigung. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) entschieden (Az.: 3 U 1486/12). Da bei dem Deckakt auf eine Sicherung der Tiere verzichtet worden sei, habe die Halterin des Araberhengstes ...