1 Für Roséwein werden übrig gebliebene rote und weiße Trauben zusammengekippt. Das ist nicht bloß ein Irrtum, sondern laut deutschem Weingesetz sogar verboten. Roséwein darf bei uns nur aus roten Trauben gekeltert werden.
Trink pink: Der Weinsommer ist rosa

Lesezeit 3 Minuten
Ressort und Schlagwörter
Rheinland-PfalzWeitere regionale Nachrichten

„im Tal“: Wenn aus Kunst und Natur Großes erwächst

Warum sich RLP-Unternehmen gegen Zuckersteuer stellen

5 Jahre. 135 Tote. 1 Totalversagen. 0 Entschuldigungen.

Aus der Telefon-Krankschreibung „ergibt keinen Sinn“

Langeweile auf dem Land? Nicht in diesen Orten in RLP



