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Rheinland-Pfalz

Thema im U-Ausschuss: Hätte das Land den Katastrophenschutz gewährleisten müssen oder nicht?

Von Bastian Hauck
Die Sommerpause ist vorüber, der Untersuchungsausschuss des Landtags zur Flutkatastrophe hat seine Arbeit wieder aufgenommen. Am 25. Sitzungstag ging es um knifflige juristische Einschätzungen und erneut um die Frage, wer für die Einsatzleitung zuständig war.
Die Sommerpause ist vorüber, der Untersuchungsausschuss des Landtags zur Flutkatastrophe hat seine Arbeit wieder aufgenommen. Am 25. Sitzungstag ging es um knifflige juristische Einschätzungen und erneut um die Frage, wer für die Einsatzleitung zuständig war. Foto: dpa

Wer war während der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal im vergangenen Jahr, bei der 134 Menschen starben, zuständig? Nach einer mehrwöchigen Sommerpause hat sich der Flutuntersuchungsausschuss (U-Ausschuss) erneut mit dem Thema der Einsatzleitung beschäftigt.

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Es geht nach wie vor um die Frage, ob das Land – und damit die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – (automatisch) für den Katastrophenschutz und das Katastrophenmanagement zuständig war und damit die Einsatzleitung von den Kommunen hätte übernehmen müssen. Dabei geht es auch um die Auslegung des rheinland-pfälzischen Brand- und ...