Plus
Rheinland-Pfalz

Strenge Regeln: So machtlos ist die Polizei bei Ruhestörern

Von Ursula Samary
Polizisten
In Polizei-Westen gekleidete Polizisten. Foto: Silas Stein/Archiv Foto: dpa

Wie kann die Polizei entnervten Nachbarn helfen, falls jemand mitten in der Nacht die Musikanlage dröhnen lässt oder mit dem Presslufthammer hantiert? Die überraschende Antwort: Wenn der rücksichtslose Störer der Nachtruhe uneinsichtig ist, das Mahnen der Streifenbeamten missachtet und sie nicht in die Wohnung lässt, ist die Polizei relativ machtlos.

Lesezeit: 2 Minuten
  Denn sie darf sich in diesem Fall nicht einfach Eintritt verschaffen und notfalls die Lärmquelle konfiszieren. Dies ist nach dem rheinland-pfälzischen Polizeigesetz nicht erlaubt. Die amtliche Ohnmacht stößt häufig auf massives Unverständnis der Betroffenen, die nicht schlafen können. Die Folge: Bürger sind frustriert, Beamte fühlen sich vorgeführt, während der Krachmacher ...