Strenge Regeln: So machtlos ist die Polizei bei Ruhestörern
Von Ursula Samary
In Polizei-Westen gekleidete Polizisten. Foto: Silas Stein/ArchivFoto: dpa
Wie kann die Polizei entnervten Nachbarn helfen, falls jemand mitten in der Nacht die Musikanlage dröhnen lässt oder mit dem Presslufthammer hantiert? Die überraschende Antwort: Wenn der rücksichtslose Störer der Nachtruhe uneinsichtig ist, das Mahnen der Streifenbeamten missachtet und sie nicht in die Wohnung lässt, ist die Polizei relativ machtlos.
Lesezeit: 2 Minuten
Denn sie darf sich in diesem Fall nicht einfach Eintritt verschaffen und notfalls die Lärmquelle konfiszieren. Dies ist nach dem rheinland-pfälzischen Polizeigesetz nicht erlaubt. Die amtliche Ohnmacht stößt häufig auf massives Unverständnis der Betroffenen, die nicht schlafen können. Die Folge: Bürger sind frustriert, Beamte fühlen sich vorgeführt, während der Krachmacher ...
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