So handhaben es andere Bundesländer
Die Regelungen in den Bundesländern sind nicht einheitlich. Das führt zu teils absurden Zuständen: Wenn etwa in Baden-Württemberg eine Straße ausgebaut wird, müssen die Anwohner nicht zahlen. Die Kommune finanziert die Arbeiten aus Steuermitteln.
Dieses Glück haben auch die Einwohner von Berlin, Hamburg, Bayern und künftig auch Mecklenburg-Vorpommern. Dort hat der Landtag die Abschaffung der Beiträge beschlossen, wenn der Beginn des Bauprojektes nach dem 1. Januar 2018 liegt. Zur Gegenfinanzierung hebt das Land zum 1. Juli die Grunderwerbsteuer von 5 auf 6 Prozent an. Die Steuer wird beim Kauf von Immobilien fällig. Wer dagegen in Rheinland-Pfalz, in Nordrhein-Westfalen oder in anderen Teilen Ostdeutschlands lebt, muss zahlen. Andere Bundesländer lassen die Kommunen entscheiden. In Hessen und Thüringen beispielsweise dürfen wohlhabende Gemeinden ihre Bürger verschonen. Andere erheben die Beiträge. ank/dpa