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Rheinland-Pfalz

Steuer-CD: Schlagabtausch vor roten Roben

Die Steuer-CD mit 40 000 Datensätzen deutscher Kunden von Schweizer Banken brachte die Trierer Steuerfahnder auch auf die Spur zu dem früheren Geschäftsmann, der „als Altersvorsorge“ rund 700 000 Euro in der Alpenrepublik deponiert hatte. Der ältere Mann in feinem blauen Tuch fühlt sich von den Fahndern wie Gerichten in seinen Grundrechten verletzt – dem Recht auf ein faires Verfahren, der Unverletzlichkeit der Wohnung sowie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Sein Anwalt Gilbert Haufs-Brusberg (Trier) rechnet mit dem Staat scharf ab. Mit dem Ankauf der Steuer-CD habe sich das Land zum Steuerhehler gemacht. „Das geht in einem Rechtsstaat nicht.“

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Von unserer Redakteurin Ursula Samary In einem Liechtensteiner Bankenfall hat das Bundesverfassungsgericht im November 2010 entschieden, dass die Durchsuchung einer Wohnung bei einem Anfangsverdacht von Steuerbetrug ohne Verfassungsverstoß auf Daten gestützt werden darf, die der Bundesrepublik verkauft werden. Der Präsident des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs (VGH) stellt aber zu Beginn der Verhandlung klar, ...