Solange Region Katastrophengebiet ist: Helfer im Katastrophengebiet sind versichert

Bei den Aufräumarbeiten an der Ahr sind viele Helfer im Einsatz. Wenn sie sich verletzen, springt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ein.  Foto: dpa
Bei den Aufräumarbeiten an der Ahr sind viele Helfer im Einsatz. Wenn sie sich verletzen, springt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ein. Foto: dpa

Wer sich als Nothelfer bei den Aufräumarbeiten im Katastrophengebiet verletzt oder zu Schaden kommt, ist über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz gesetzlich unfallversichert. Die Behandlung sogenannter Körperschäden, etwa Knochenbrüche oder Schnittwunden, sind ebenso versichert wie psychische Belastungen. Auch das eingesetzte Equipment der Helfer ist in bestimmten Fällen versichert. „Dieser Schutz gilt, solange die Region zum Katastrophengebiet erklärt ist, bei Seuchengefahr oder auch bei mangelnder Strom- und Wasserversorgung und solange die Zufahrtswege noch nicht hergerichtet sind“, sagt Jörg Zervas von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

Lesezeit: 1 Minute
Anzeige

Welche Leistungen umfasst der Versicherungsschutz für Nothelfer?

„Die Unfallkasse übernimmt im Falle eines Unfalls oder einer Verletzung der Nothelfer die Kosten der Heilbehandlung und medizinischen Rehabilitation. Dazu zählt die Behandlung beim Arzt, im Krankenhaus oder in der Rehabilitationsklinik – einschließlich der Fahrt- und Transportkosten, Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie Therapien und Maßnahmen zur psychotherapeutischen Versorgung“, erklärt der Abteilungsleiter für Rehabilitation und Entschädigung bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Auch bei weiteren Folgeschäden ist der Versicherungsschutz gewährleistet.

Wie melde ich einen Unfall?

Der behandelnde Arzt sollte darüber informiert werden, dass sich der Unfall durch eine Tätigkeit als Nothelfer ereignet hat. Betroffene können zudem das gesetzlich vorgegebene Formblatt nutzen. Die „Unfallanzeige für Beschäftigte“ kann unter www.ukrlp.de, Webcode 132, runtergeladen werden.

Zahlt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz auch bei Sachschäden?

Haben Betroffene Brillen, Hörgeräte, Zahnersatz oder Prothesen bei der versicherten Tätigkeit getragen und werden diese dabei beschädigt oder gehen verloren, übernimmt die Unfallkasse die Reparaturkosten oder bei Verlust die Kosten der Ersatzbeschaffung. Gleiches gilt für Notstromaggregate, Reifen und beschädigte Kleidung. Mehr Infos zum Versicherungsschutz gibt es auf der Internetseite der Unfallkasse Rheinland-Pfalz unter www.ukrlp.de.

Wie ist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz bei Fragen erreichbar?

Fragen rund um das Thema Versicherungsschutz werden per E-Mail an notfall@ukrlp.de beantwortet.