Mainz/Berlin

So darf man an Silvester böllern: Verkaufsverbot soll Kliniken entlasten, aber auch alte Raketen können gefährlich sein

Silvesterböller
Nicht jeder Böller knallt beim ersten Mal. Bei solchen Blindgängern ist besonders große Vorsicht geboten. Foto: Paul Zinken

Auch Silvester soll in Rheinland-Pfalz wie in ganz Deutschland zur stillen Nacht werden. Der Verkauf von Pyrotechnik wurde in diesem Jahr generell verboten. An Silvester und Neujahr gilt zudem bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Darf man jetzt trotzdem noch böllern? Und wenn ja, wo? Fragen und Antworten zu den aktuellen Vorschriften.

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Wieso wurde der Verkauf in Deutschland verboten?

Mit der Regelung sollen Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht verhindert werden. „Das Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk schützt unsere Krankenhäuser vor Überlastung“, sagte Innenminister Horst Seehofer (CSU) hinsichtlich der durch die Corona-Pandemie stark beanspruchten Kliniken und Notfallambulanzen.

Welches Feuerwerk genau wird nicht verkauft?

Konkret verboten wurde bundesweit der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie F2, also das klassische Silvesterfeuerwerk wie Raketen, Knaller oder Batterien. Für die Branche, die 95 Prozent ihrer Jahreserlöse im Dezember erwirtschaftet, ein herber Verlust: Laut dem Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) gab es 2019 rund 130 Millionen Euro Umsatz. Im Gegensatz zum Erwachsenenfeuerwerk dürfen Händler aber Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und sogenanntes Kinderfeuerwerk anbieten.

Wo darf ich an Silvester böllern – und wo nicht?

Der Feuerwerksverkauf ist zwar verboten, aber nicht immer auch ausdrücklich das Zünden von Raketen. Hierzu gibt es unterschiedliche Regelungen in Ländern und Städten. Hier die Regeln in Rheinland-Pfalz: Es wird weder ein öffentliches Feuerwerk geben, noch dürfen auf öffentlichen Plätzen und Straßen Raketen, Böller und Co. gezündet werden. Verkauf und Erwerb von Feuerwerk sind in diesem Jahr untersagt. Wer noch Reste aus dem vergangenen Jahr hat, darf diese zwar auf dem eigenen Grundstück abbrennen, die Behörden bitten aber darum, das wegen der Verletzungsgefahr sein zu lassen. Krankenhäuser und Rettungsdienste sollten mitten in der Pandemie nicht zusätzlich belastet werden. Wer noch Feuerwerk übrig hat, sollte es am besten nicht mehr zünden, empfiehlt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Hintergrund ist, dass länger aufbewahrtes Feuerwerk durch die Aufnahme von Feuchtigkeit seine Funktion verliert oder langsamer reagieren kann. Wer dann öfter anzündet, kann eine böse Überraschung erleben. Auch übermäßig trocken aufbewahrtes Feuerwerk kann seine Funktion verändern und schneller oder langsamer reagieren.

Darf ich denn Böller aus dem Ausland nutzen?

Bekannt ist, dass im Grenzgebiet zu Deutschland manchmal auch illegal importierte Pyrotechnik über den Ladentisch wandert. Notärzte warnen vor dem Zünden solcher nicht erlaubten Böller und Feuerwerkskörper. Diese enthalten laut BAM oft nicht nur Schwarzpulver, sondern sind mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Auch Pyrotechnik, die im Ausland legal ist, könne kraftvoller als in Deutschland zulässige Ware sein. Beim Zünden kann es daher zu schweren Verletzungen kommen.

Wie ist es in den Nachbarländern?

In Polen sind weder Verkauf noch Nutzung von legalem Feuerwerk verboten – das haben zuletzt auch viele Besucher aus Berlin und Brandenburg genutzt. Inzwischen gelten aber strenge Quarantäneregeln für Polen-Besucher. In Tschechien ist der Verkauf von nicht lebensnotwendigen Waren, zu denen Feuerwerkskörper gehören, wegen der Corona-Pandemie grundsätzlich verboten.