Sinn des Olympiaschutzgesetzes: Der gewerbliche Rechtsschutz

Das „Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen“ trat als Bundesgesetz am 1. Juli 2004 in Kraft.

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Es ist Teil des Markenrechts und stellt die besagten Dinge unter die alleinige Verfügungsgewalt des IOC beziehungsweise NOK. Im Juni 2012 gab es (laut Wikipedia) ein Urteil des Landgerichts Kiel, laut dem Werbung mit „Olympischen Preisen“ oder „Olympia-Rabatt“ nicht gegen das Gesetz verstoßen.

Bei der folgenschweren „Weinolympiade“ in Langenlonsheim hatte VG-Bürgermeister Zimmer noch gelobt: „Hauptgewinner ist die gesamte Verbandsgemeinde.“