Sinn des Olympiaschutzgesetzes: Der gewerbliche Rechtsschutz
Das „Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen“ trat als Bundesgesetz am 1. Juli 2004 in Kraft.
Das „Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen“ trat als Bundesgesetz am 1. Juli 2004 in Kraft.
Es ist Teil des Markenrechts und stellt die besagten Dinge unter die alleinige Verfügungsgewalt des IOC beziehungsweise NOK.