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Koblenz

Revision: „Unzulässige Vermögensbildung“ ist für IHK Koblenz „Ermessensentscheidung“

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz will sich in zweiter Instanz gegen das spektakuläre Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz wehren, wonach der von einem Mitglied zwischen 2005 bis 2008 erhobene Pflichtbeitrag rechtswidrig war.

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Von unserer Redakteurin Ursula Samary Bei der Begründung hoben die Richter auf diesen Fakt ab: Die IHK habe mit den Beiträgen eine „unzulässige Vermögensbildung“ betrieben – in einer Millionenhöhe, die „selbst mit einer auf maximale Sicherheit ausgerichteten Finanzpolitik nicht mehr zu rechtfertigen“ war. Aus der Sicht von IHK-Hauptgeschäftsführer Arne Rössel greifen die ...