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Rheinland-Pfalz
Regierung gegen Zweckentfremdung von Wohnraum via Airbnb & Co: Gesetz gegen ein Phantomproblem?
Geht das Gesetz durch den Landtag, können Kommunen unter anderem dort einschreiten, wo Wohnraum länger als zwölf Wochen im Jahr genutzt wird, um Touristen zu beherbergen. Wer ohne Genehmigung gegen Satzungen verstößt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Städte wie Trier und Mainz beklagen, Angebote wie Airbnb ...