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Regelungen zum Besitz von Waffen
1 Kleiner Waffenschein: Damit darf man sogenannte Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen, die ein Zeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB-Kennzeichen) haben, führen. Dieser Schein muss bei den Landkreisen oder der Verwaltung kreisfreier Städte beantragt werden. Die Behörde prüft dann, ob die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kriterien sind: Alter: mindestens 18 Jahre, ...