Kaiserslautern

Prozess um Polizistenmorde von Kusel: Trotz Gutachten weiter offene Fragen

Von dpa
Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess zum Polizistenmord bei Kusel eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Hauptangeklagten gefordert.
Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess zum Polizistenmord bei Kusel eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Hauptangeklagten gefordert. Foto: Markus Kilian/RZ-Archiv

Vier Experten haben im Prozess zu den Polizistenmorden von Kusel Gutachten zu Spuren und Waffen vorgestellt. Weitergebracht hat das alles den Prozess aber nicht, resümieren die Beteiligten.

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Trotz reichlich Expertise ist der Prozess um die Tötung zweiter Polizisten nahe Kusel (Pfalz) am Dienstag kaum vorangekommen. „Wir sind uns einig, dass wir mit Schmauchspuren und DNA nicht weiterkommen“, sagte Oberstaatsanwalt Stefan Orthen nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur gegen Ende des Prozesstages vor dem Landgericht Kaiserslautern. Das sah die Verteidigung des Hauptangeklagten genauso – und forderte den Nebenangeklagten auf, sich zu den Ereignissen am 31. Januar doch vor Gericht einzulassen.

Gutachten zu den Schmauchspuren war mit Spannung erwartet worden

Mit Spannung war das Gutachten zu den Schmauchspuren erwartet worden – weil man sich Erkenntnisse zu dem oder den Schützen erhoffte. Der Sachverständige vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz führte aus, dass es an den Händen des Hauptangeklagten reichlich Schmauchspuren gegeben hatte: Sie ließen sich aber nicht zwingend mit der Tat in Verbindung bringen. Es könnte auch zu solchen Anhaftungen gekommen sein, weil ganz nahe Schüsse abgegeben worden seien oder der 39-Jährige Kontakt mit „beschmauchten Gegenständen“ gehabt habe.

An der rechten Hand des 39-Jährigen habe man „viele Partikel“ der klassischen Schmauch-Kombination festgestellt, an der linken seien es „zahlreiche“ gewesen. Aus kriminaltechnischer Sicht gebe es keine eindeutigen Angaben, wie es zu der Anhaftung gekommen sei, sagte der Physiker. Und: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Teile der Partikel auch bei der Festnahme des Mannes an die Hände kamen.

Das gleich gelte für den Nebenangeklagten (33), der ebenfalls Schmauchspuren an den Händen hatte – und die auch „nicht zwingend tatrelevant“ seien. „Bei beiden Angeklagten ist es nicht möglich zu differenzieren, wo der Schmauch herkommt“, sagte der Sachverständige.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten vor, vor fünf Monaten die 24 Jahre alte Polizeianwärterin und den 29 Jahre alten Polizeikommissar bei einer nächtlichen Fahzeugkontrolle mit Schüssen in den Kopf ermordet zu haben, um Jagdwilderei zu verdecken. Dem 33 Jahre alten Komplizen wirft die Anklagebehörde versuchte Strafvereitelung vor. Er soll beim Spurenverwischen geholfen haben.

Eine Expertin für DNA-Spuren vom LKA berichtete von zahlreichen Spuren an Tatfahrzeug, Tatort oder an der Kleidung der Opfer. Ganz still war es, als sie von Blut und Gewebespuren der getöteten Polizistin vor allem an der Beifahrerseite des Fahrzeugs berichtete. Was ihre Feststellung, dass im Lauf der Schrotflinte DNA des Nebenangeklagten gefunden wurde, zu bedeuten habe, konnte sie nicht sagen. Theoretisch sei es möglich, dass sie beim Reinigen der Waffe dorthin kam.

Sachverständiger präsentiert Tatwaffen

Am Vormittag hatte ein Sachverständiger für Schusswaffen vom LKA die Tafwaffen präsentiert und in in einem Gutachten berichtet, dass die am Tatort gefundenen Patronenhülsen den Tatwaffen zuzuordnen sind. Wo wer bei der Tat gestanden habe, könne er nicht sagen, sagte er. Gut möglich sei es seiner Einschätzung nach aber, dass eine Person alleine die zahlreichen Schüsse abgegeben habe. Nachladen ungefähr alle zehn Sekunden reiche „locker“.

Der Hauptangeklagte hatte im Prozess gesagt, er habe zwar den Polizisten mit einem Gewehr erschossen, allerdings schilderte der Mann eine Art Notwehrlage. Die Polizistin wiederum habe sein Komplize erschossen. Dieser aber hatte in seiner Vernehmung nach der Tat den 39-Jährigen allein für die tödlichen Gewehrschüsse verantwortlich gemacht.

In einem weiteren Gutachten untersuchte ein Experte die beschädigte Kleidung der getöteten Polizisten. Aufgrund der Beschädigungen ging er davon aus, dass die Schussabgabe auf die Polizistin aus einer Entfernung von weniger als fünf Metern erfolgte. Bei ihrem männlichen Kollegen sollen Schüsse aus der Schrotflinte aus mehr als fünf Metern Entfernung abgegeben worden sein, sagte er. Die Gewalttat sorgte bundesweit für Entsetzen. Der Prozess wird an diesem Donnerstag (7. Juli) mit der Vernehmung von zehn Zeugen fortgesetzt.