Plus
Rheinland-Pfalz

Privatsphäre geht vor: Ruhestörer können Polizei zum Narren halten

Von Ursula Samary
Lässt ein Ruhestörer die Polizei nachts nicht in die Wohnung, sind die frustrierten Beamten ziemlich machtlos.  Foto: Stephan Dinges
Lässt ein Ruhestörer die Polizei nachts nicht in die Wohnung, sind die frustrierten Beamten ziemlich machtlos. Foto: Stephan Dinges

Für die Polizei ist es ein Aufreger – für die von nächtlicher Ruhestörung entnervten Bürger auch: Nach dem rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsrecht (POG) darf eine zur Hilfe gerufene Streife nicht die Wohnung betreten, um die Lärmquelle abzustellen oder zu konfiszieren, wenn der Störer damit nicht einverstanden ist. Darüber schütteln auch Polizisten in anderen Bundesländern den Kopf.

Lesezeit: 2 Minuten
Denn anders als ihre rheinland-pfälzischen Kollegen können sie sich auf entsprechende gesetzliche Vorschriften stützen, wie es beispielsweise in NRW heißt. In Rheinland-Pfalz gelten hingegen vor allem zur Nachtzeit besonders strenge Vorgaben. Um Landesregierung und Landtag als Gesetzgeber Druck zu machen und den Beispielen anderer Länder zu folgen, hat der Polizist Markus ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Kommentar: Demütigende Erfahrung

Kaum etwas erschüttert den Glauben in das Rechtssystem tiefer als die Erfahrung von rechtsfreien Räumen und das Gefühl von Ohnmacht. Wer erlebt hat, dass die Staatsgewalt nicht vor Übergriffen schützen kann, wer Zweifel daran hat, dass die Polizei für Ordnung sorgen kann, der läuft Gefahr, innerlich auf Distanz zu diesem Staat zu gehen – allemal, wenn das Gefühl der Unsicherheit das eigene Zuhause betrifft. Deswegen zählen Erfahrungen mit Einbrechern vermutlich auch zu den nachhaltigsten Erlebnissen dieser Art.

Manfred Ruch zum fehlenden Durchgriff bei Ruhestörungen

Dass uns das Gefühl der Ohnmacht allerdings auch in einem so banalen Konfliktfeld wie der nächtlichen Ruhestörung begegnet, macht schlicht sprachlos. Wer im guten Glauben die Polizei ruft, weil in der Nachbarschaft die nächtliche Lärmhölle tobt, erlebt mit etwas Pech, wie die Beamten von den Verursachern des Lärms vorgeführt werden – auch für die Polizisten eine demütigende Erfahrung.

Ärgerlich wird es beim Blick auf andere Bundesländer. Vielfach hat man dort Regeln geschaffen, die der Polizei in solchen Einsätzen den Durchgriff ermöglichen. Rheinland-Pfalz hat diese Regeln nicht, obwohl sie seit Jahren von Experten angemahnt werden. Das versteht kein Mensch. Also, liebes Innenministerium: Handeln! Denn Polizisten dürfen bei Ruhestörungen nicht länger hilflos vor der Tür stehen.

Meistgelesene Artikel