Kommentar: Demütigende Erfahrung
Kaum etwas erschüttert den Glauben in das Rechtssystem tiefer als die Erfahrung von rechtsfreien Räumen und das Gefühl von Ohnmacht. Wer erlebt hat, dass die Staatsgewalt nicht vor Übergriffen schützen kann, wer Zweifel daran hat, dass die Polizei für Ordnung sorgen kann, der läuft Gefahr, innerlich auf Distanz zu diesem Staat zu gehen – allemal, wenn das Gefühl der Unsicherheit das eigene Zuhause betrifft. Deswegen zählen Erfahrungen mit Einbrechern vermutlich auch zu den nachhaltigsten Erlebnissen dieser Art.
Manfred Ruch zum fehlenden Durchgriff bei Ruhestörungen
Dass uns das Gefühl der Ohnmacht allerdings auch in einem so banalen Konfliktfeld wie der nächtlichen Ruhestörung begegnet, macht schlicht sprachlos. Wer im guten Glauben die Polizei ruft, weil in der Nachbarschaft die nächtliche Lärmhölle tobt, erlebt mit etwas Pech, wie die Beamten von den Verursachern des Lärms vorgeführt werden – auch für die Polizisten eine demütigende Erfahrung.
Ärgerlich wird es beim Blick auf andere Bundesländer. Vielfach hat man dort Regeln geschaffen, die der Polizei in solchen Einsätzen den Durchgriff ermöglichen. Rheinland-Pfalz hat diese Regeln nicht, obwohl sie seit Jahren von Experten angemahnt werden. Das versteht kein Mensch. Also, liebes Innenministerium: Handeln! Denn Polizisten dürfen bei Ruhestörungen nicht länger hilflos vor der Tür stehen.