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Rheinland-Pfalz

Privatsphäre geht vor: Ruhestörer können Polizei zum Narren halten

Für die Polizei ist es ein Aufreger – für die von nächtlicher Ruhestörung entnervten Bürger auch: Nach dem rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsrecht (POG) darf eine zur Hilfe gerufene Streife nicht die Wohnung betreten, um die Lärmquelle abzustellen oder zu konfiszieren, wenn der Störer damit nicht einverstanden ist. Darüber schütteln auch Polizisten in anderen Bundesländern den Kopf.

Von Ursula Samary
Lesezeit: 2 Minuten
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