Karlsruhe/Kusel

Polizistenmord bei Kusel: Urteil gegen Mörder ist rechtskräftig

Von Jan Brinkhus, Birgit Reichert
Ein Holzkreuz zum Gedenken wurde am Tatort an der K22 bei Kusel aufgestellt, wo Ende Januar 2022 zwei Polizisten im Dienst getötet wurden.
Ein Holzkreuz zum Gedenken wurde am Tatort an der K22 bei Kusel aufgestellt, wo Ende Januar 2022 zwei Polizisten im Dienst getötet wurden. Foto: Harald Tittel/dpa

Der Mord an zwei Polizisten auf nächtlicher Streife bei Kusel hatte vor eineinhalb Jahren bundesweit Entsetzen ausgelöst. Sie wollten Wilderer stellen – und wurden erschossen. Jetzt ist das Urteil gegen den zweifachen Polizistenmörder von Kusel rechtskräftig. Die Revision des Mannes sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit.

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Im November 2022 war der damals 39-Jährige vom Landgericht Kaiserslautern wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des Mannes nach 15 Haftjahren als ausgeschlossen.

Bei dem Verbrechen Ende Januar 2022 auf einer entlegenen Kreisstraße nahe Kusel in der Westpfalz hatte der Saarländer laut Urteil eine 24-jährige Polizeianwärterin und einen fünf Jahre älteren Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet. Den Polizisten war gegen 4 Uhr morgens ein geparkter Kastenwagen verdächtig vorgekommen, im Laderaum entdeckten sie mehr als 20 gewilderte Hirsche und Rehe. Wenige Minuten später waren die Beamten tot. Die Frau starb durch Schüsse aus einer Schrotflinte, der Mann wird von Schüssen aus einem Jagdgewehr getroffen. Den Abzug betätigte der Verurteilte – laut Gericht, um gewerbsmäßige Jagdwilderei zu verdecken.

Es waren auch die Kaltblütigkeit und Brutalität der Tat, die Grauen erregten. Der Richter sagte, der Mann sei bei den beiden Opfern vorgegangen wie zuvor bei seinen Jagdzügen – „gemäß seinem Motto ,Kopfschuss, wie immer'“. Er habe sie gejagt und kaltblütig getötet. Mit dem Urteil war das Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Anklagebehörde hatte von einer Tat mit „Hinrichtungscharakter“ gesprochen.