Kusel/Kaiserslautern

Polizistenmord bei Kusel: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Freiheitsstrafe für Hauptangeklagten

Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess zum Polizistenmord bei Kusel eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Hauptangeklagten gefordert.
Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess zum Polizistenmord bei Kusel eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Hauptangeklagten gefordert. Foto: Markus Kilian/RZ-Archiv

Im Prozess um die zwei bei Kusel getöteten Polizisten hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Hauptangeklagten gefordert. Der Mann habe sich des zweifachen Mordes schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwalt Stefan Orthen am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Kaiserslautern.

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Bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt und die Tat habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt – daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor, sagte Orthen nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur.

Vorwürfe haben sich für den Oberstaatsanwalt bestätigt

Rund fünf Monate nach Prozessbeginn haben sich für den Oberstaatsanwalt die Vorwürfe der Anklage bestätigt: Der 39-Jährige habe Ende Januar eine junge Polizistin (24) und ihren Kollegen (29) bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle an einer Kreisstraße in der Westpfalz mit Schüssen in den Kopf getötet.

„Die Tötung der Polizisten diente der Verdeckung der gewerbsmäßigen Jagdwilderei“, sagte Orthen. Zudem sei das Mordmerkmal der Habgier erfüllt: „Ohne die Tat hätte er das erlegte Wild nicht mehr gewinnbringend verkaufen können“, sagte der Oberstaatsanwalt. Die Gewalttat sorgte bundesweit für Entsetzen.

Der Nebenangeklagte habe sich wie auch der Hauptangeklagte der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig gemacht. Von einer Strafe sei aber abzusehen, weil der 33-Jährige wesentlich zur Aufklärung beigetragen habe, sagte Orthen.

Urteil soll am 30. November fallen

Der Hauptangeklagte hatte im Prozess eingeräumt, den Polizisten getötet zu haben, allerdings habe er aus Notwehr geschossen. Für den Tod der Polizistin hatte er den Nebenangeklagten verantwortlich gemacht, was dieser stets bestritten hatte.

Die Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden. Nach psychiatrischen Gutachten sind beide voll schuldfähig. Das Urteil soll am 30. November fallen. dpa