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Rheinland-Pfalz

Pandemie stellt kommunale Gremien vor Herausforderungen: Ratssitzungen werden digitaler

Von Gisela Kirschstein
Bei der Sitzung des Mainzer Stadtrats in der Halle 45 waren die Tische Corona-konform gestellt, dennoch saßen im September viele Ratsmitglieder in einem Raum zusammen. Dabei haben Kommunen die Möglichkeit, Ratssitzungen per Videokonferenz zu veranstalten.  Foto: Gisela Kirschstein
Bei der Sitzung des Mainzer Stadtrats in der Halle 45 waren die Tische Corona-konform gestellt, dennoch saßen im September viele Ratsmitglieder in einem Raum zusammen. Dabei haben Kommunen die Möglichkeit, Ratssitzungen per Videokonferenz zu veranstalten. Foto: Gisela Kirschstein

Abstand zu halten ist das oberste Gebot in der Corona-Pandemie, kommunale Gremien stellt das aber vor Herausforderungen: „Bei der Sitzung des Bauausschusses waren wir zwischenzeitlich 41 Menschen im Saal“, berichtete Florian Köhler-Langes von der Partei Volt im November. Fenster seien aber erst nach zwei Stunden geöffnet worden, lediglich zwei Menschen hätten die ganze Zeit über eine Maske getragen – die Zahl der Corona-Infektionen in Mainz lag zu dem Zeitpunkt über der Siebentages-Inzidenz von 200. Seit Wochen fordert die Mainzer Fraktion von Piraten und Volt deshalb digitale Gremiensitzungen für den Gesundheitsschutz, Anfang November wollte der Ortsbeirat in der Mainzer Altstadt angesichts des neuerlichen Lockdowns digital tagen – die Stadtverwaltung Mainz lehnte das ab. Die Begründung: Man bezweifle bei digitalen Sitzungen die Rechtsverbindlichkeit von Beschlüssen, wenn während der Sitzung bei einzelnen Ratsmitgliedern technische Probleme auftreten sollten.

Lesezeit: 3 Minuten
„Viele Gemeinden machen sich Gedanken: Was mache ich denn, wenn das System gerade wegbricht, wenn ich eine Abstimmung mache?“, sagt Agneta Psczolla vom Gemeinde- und Städtebund (GdSt) Rheinland-Pfalz. Doch rechtliche Bedenken gebe es grundsätzlich eigentlich gar keine mehr: Im Juni machte der Landtag Rheinland-Pfalz den Weg für digitale Gremiensitzungen in ...
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Diese Regelungen gelten für Abstimmungen bei Onlinesitzungen

Nach dem ersten Lockdown im Frühjahr änderte der Landtag im Juni den Paragrafen 35 der Gemeindeordnung, seither dürfen kommunale Gremien auch in Video- oder Telefonkonferenzen tagen und dabei auch verbindliche Beschlüsse fassen. Absatz 3 des Paragrafen sieht nun explizit „schriftliche oder elektronische Umlaufverfahren oder Video- oder Telefonkonferenzen“ dazu vor. Die Voraussetzung: Bei Umlaufverfahren darf kein Ratsmitglied dem Verfahren widersprechen, bei Video- oder Telefonkonferenzen müssen zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder dem Verfahren zustimmen.

Bislang musste das digitale Verfahren zudem der Kommunalaufsicht angezeigt werden und diese vorher eine Naturkatastrophe oder andere außergewöhnliche Notsituation erklärt haben – das aber entfällt mit der jüngsten Änderung des Landtags. Ferner muss sichergestellt werden, dass Bürger den öffentlichen Teil der Sitzungen verfolgen können, das kann etwa durch die Weitergabe von Einwahldaten gesichert werden. Auch der Datenschutz sei immer wieder ein Thema, heißt es beim Gemeinde- und Städtebund (GdSt). Zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten habe man sich die verschiedenen Systeme für Videokonferenzen angeschaut und einige gefunden, die bedenkenlos für digitale Ratssitzungen genutzt werden können.

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