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Rheinland-Pfalz

OLG zu Wegsperr-Urteil: Sicherungsverwahrte nicht sofort frei

Verbrecher, die ihre Strafe abgesessen haben, kommen aus anschließender Sicherungsverwahrung nur frei, wenn sie nicht mehr als gefährlich gelten.

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Rheinland-Pfalz - Verbrecher, die ihre Strafe abgesessen haben, kommen aus anschließender Sicherungsverwahrung nur frei, wenn sie nicht mehr als gefährlich gelten.   Daran ändert auch das Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs nichts, das ein seit 1998 geltendes Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die Menschenrechte eingestuft hat, so der 1. Senat des ...