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Rheinland-Pfalz/Berlin

Oft fehlt der Kurzzeitpflegeplatz für die Reha: Kliniken empören sich über Strafzahlungen

Von Christian Kunst
Pflege (Symbolbild)
Pflege (Symbolbild) Foto: dpa

Auf die kriselnden rheinland-pfälzischen Krankenhäuser kommt eine neue Millionenlast zu: Hintergrund ist das MDK-Gesetz – eine Ende 2019 vom Bundestag beschlossene Reform, die neue Regeln bei der Prüfung von Krankenhausrechnungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) definiert. Darin sind Strafgebühren für Krankenhäuser vorgesehen, deren Abrechnungen vom MDK zu Recht beanstandet worden sind.

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Laut Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, entstehen den Krankenhäusern allein durch die Strafzahlungen jährliche Mehrkosten von bundesweit 400 Millionen Euro. In Rheinland-Pfalz beläuft sich der Betrag laut Gaß auf jährlich 20 Millionen Euro. Er geht davon aus, dass dies die ohnehin prekäre Lage vieler Kliniken in der aktuellen ...