Auf die kriselnden rheinland-pfälzischen Krankenhäuser kommt eine neue Millionenlast zu: Hintergrund ist das MDK-Gesetz – eine Ende 2019 vom Bundestag beschlossene Reform, die neue Regeln bei der Prüfung von Krankenhausrechnungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) definiert. Darin sind Strafgebühren für Krankenhäuser vorgesehen, deren Abrechnungen vom MDK zu Recht beanstandet worden sind.