Bleiben Patienten zu lange, wird’s teuer - Doch oft fehlt der Kurzzeitpflegeplatz für die Reha danach
Oft fehlt der Kurzzeitpflegeplatz für die Reha: Kliniken empören sich über Strafzahlungen
Pflege (Symbolbild)
dpa

Rheinland-Pfalz/Berlin. Auf die kriselnden rheinland-pfälzischen Krankenhäuser kommt eine neue Millionenlast zu: Hintergrund ist das MDK-Gesetz – eine Ende 2019 vom Bundestag beschlossene Reform, die neue Regeln bei der Prüfung von Krankenhausrechnungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) definiert. Darin sind Strafgebühren für Krankenhäuser vorgesehen, deren Abrechnungen vom MDK zu Recht beanstandet worden sind.

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Laut Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, entstehen den Krankenhäusern allein durch die Strafzahlungen jährliche Mehrkosten von bundesweit 400 Millionen Euro. In Rheinland-Pfalz beläuft sich der Betrag laut Gaß auf jährlich 20 Millionen Euro.

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