Golf noch Monate nach Dieselskandal gekauft
Oberlandesgericht: VW täuschte Kläger nicht
Motor eines Gold Diesel 2.0 TDI
dpa

Koblenz. Wer noch Monate nach dem Wirbel um den spektakulären Dieselskandal im September 2015 einen gebrauchten VW-Golf gekaufte, der kann kaum mit Schadensersatz rechnen. Diese Erfahrung machte jetzt ein Kläger, der mit seiner Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Trier vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz scheiterte.

Lesezeit 1 Minute
Er hatte das gebrauchte Auto mit dem berüchtigten Dieselmotor des Typs EA 189 im Juni 2016 gekauft, als die Täuschung der Kunden längst aufgeflogen war. Für den 1. Senat steht fest: Dem VW-Konzern, der die Manipulation der Abgaswerte im September 2015 zugegeben hatte, konnte danach keine Täuschung mehr zugerechnet werden.

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