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Koblenz

Oberlandesgericht: VW täuschte Kläger nicht

Von Ursula Samary
Motor eines Gold Diesel 2.0 TDI
Motor eines Gold Diesel 2.0 TDI Foto: dpa

Wer noch Monate nach dem Wirbel um den spektakulären Dieselskandal im September 2015 einen gebrauchten VW-Golf gekaufte, der kann kaum mit Schadensersatz rechnen. Diese Erfahrung machte jetzt ein Kläger, der mit seiner Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Trier vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz scheiterte.

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Er hatte das gebrauchte Auto mit dem berüchtigten Dieselmotor des Typs EA 189 im Juni 2016 gekauft, als die Täuschung der Kunden längst aufgeflogen war. Für den 1. Senat steht fest: Dem VW-Konzern, der die Manipulation der Abgaswerte im September 2015 zugegeben hatte, konnte danach keine Täuschung mehr zugerechnet werden. ...