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Rheinland-Pfalz

Nachspiel für Rock am Ring von 2016: Ein damals vom Blitz getroffener Besucher im Gerichtsstreit mit Veranstalter

Von Ursula Samary
Matsch und Regenwetter schrecken Rock-am-Ring-Fans in der Regel nicht. 2016 gab es über dem Festivalgelände besonders heftige Unwetter, ein junger Mann wurde vom Blitz getroffen. Der Vorfall hat ein juristisches Nachspiel.
Matsch und Regenwetter schrecken Rock-am-Ring-Fans in der Regel nicht. 2016 gab es über dem Festivalgelände besonders heftige Unwetter, ein junger Mann wurde vom Blitz getroffen. Der Vorfall hat ein juristisches Nachspiel. Foto: picture alliance / dpa

Wie ernst müssen Festivalmacher Unwettermeldungen nehmen, um möglichst keine Besucher zu gefährden? Wichtige Antworten erwartet die Branche von Frankfurter Gerichten. Sie beschäftigt ein Blitzschlag, der 2016 einen jungen Mann bei Rock am Ring in Mendig (Eifel) getroffen hat und der seither unter schweren gesundheitlichen Folgen leidet. Jetzt fordert er neben einer Rente auch ein Schmerzensgeld von mindestens 700.000 Euro.

Lesezeit: 5 Minuten
Das Landgericht hat in erster Instanz bereits entschieden: Der Konzertveranstalter muss dem Opfer im Grunde „sämtlichen weiteren materiellen und immateriellen Schaden“ ersetzen, der „aus dem Unfallgeschehen vom 3. Juni 2016 künftig entsteht“. Über die Höhe ist noch nicht entschieden. Zudem ist das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht angelaufen. Der Kläger gehörte zu ...
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Festivalaufsicht inzwischen neu geregelt

Nach dem folgenschweren Blitzschlag am 3. Juni, einem Freitag, ging das Festival zunächst weiter. Aber es drohten weiter Gewitter und Sturmböen. Konzerte mussten am Samstag teils ausfallen, bevor in der Nacht zum Sonntag behördlich das Aus des Festivals verkündet wurde, scharf kritisiert vom Veranstalter. Damals wurde darum gestritten, wer notfalls bei Warnungen der Polizei eine Großveranstaltung abbrechen kann. Innenminister Roger Lewentz (SPD) waren rechtlich die Hände gebunden, allein die Verbandsgemeinde war am Zug. Der Minister erklärte, eine Verbandsgemeinde sei als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für Großveranstaltungen „zu klein und zu nah dran“.

Folge: Seit April 2021 sind nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz des Landes nun Kreisbehörden für den Abbruch einer Großveranstaltung zuständig. Eine Großveranstaltung liegt vor, wenn daran 15.000 Personen zeitgleich oder 30.000 Personen täglich teilnehmen, so das Ministerium. Heute wäre für den Abbruch des Festivals also der Kreis zuständig, wenn der Veranstalter nicht selbst handelt. us

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