Festivalaufsicht inzwischen neu geregelt
Nach dem folgenschweren Blitzschlag am 3. Juni, einem Freitag, ging das Festival zunächst weiter. Aber es drohten weiter Gewitter und Sturmböen. Konzerte mussten am Samstag teils ausfallen, bevor in der Nacht zum Sonntag behördlich das Aus des Festivals verkündet wurde, scharf kritisiert vom Veranstalter. Damals wurde darum gestritten, wer notfalls bei Warnungen der Polizei eine Großveranstaltung abbrechen kann. Innenminister Roger Lewentz (SPD) waren rechtlich die Hände gebunden, allein die Verbandsgemeinde war am Zug. Der Minister erklärte, eine Verbandsgemeinde sei als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für Großveranstaltungen „zu klein und zu nah dran“.
Folge: Seit April 2021 sind nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz des Landes nun Kreisbehörden für den Abbruch einer Großveranstaltung zuständig. Eine Großveranstaltung liegt vor, wenn daran 15.000 Personen zeitgleich oder 30.000 Personen täglich teilnehmen, so das Ministerium. Heute wäre für den Abbruch des Festivals also der Kreis zuständig, wenn der Veranstalter nicht selbst handelt. us