Neustadt/Weinstraße
Nach Tod von Elfjähriger in Freizeitpark: Geldstrafe für Angeklagten
Holiday Park in Haßloch
Der Eingangsbereich des Holiday Park in Haßloch. Bild: Markus Proßwitz/Archiv Foto: Markus Prosswitz / Masterpress
Markus Prosswitz / Masterpress. dpa

Neustadt/Weinstraße. Ein Mädchen stirbt in einem Freizeitpark - überrollt von den Plattformen eines Fahrgeschäfts: Knapp zwei Jahre nach dem Unfalltod einer Elfjährigen im Pfälzer Holiday Park ist ein damaliger Mitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 22-Jährige habe in zwei Fällen seine Sorgfaltspflicht verletzt, sagte Richter Alexander Melahn vom Amtsgericht Neustadt/Weinstraße am Freitag. «Er wird damit zu leben haben, dass er den Tod eines Kindes verschuldet hat.» Zwei mitangeklagte Ex-Vorgesetzte des jungen Mannes sprach er frei.

Lesezeit 2 Minuten
Neustadt/Weinstraße. Ein Mädchen stirbt in einem Freizeitpark – überrollt von den Plattformen eines Fahrgeschäfts: Knapp zwei Jahre nach dem Unfalltod einer Elfjährigen im Pfälzer Holiday Park ist ein damaliger Mitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

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