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Wöllstein

Nach Horrorunfall: Gutachten bleibt zunächst unter Verschluss

In einem „Todesermittlungsverfahren“ prüft die Mainzer Staatsanwaltschaft jetzt, ob es bei dem Unfall mit vier Opfern am Ostersonntag in Wöllstein möglicherweise doch ein Drittverschulden gegeben hat. Das teilte gestern der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus-Peter Mieth auf Anfrage mit. Das Gutachten selbst aber bleibt zumindest für die Öffentlichkeit vorerst unter Verschluss.

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Wöllstein - In einem „Todesermittlungsverfahren“ prüft die Mainzer Staatsanwaltschaft jetzt, ob es bei dem Unfall mit vier Opfern am Ostersonntag in Wöllstein möglicherweise doch ein Drittverschulden gegeben hat. Das teilte gestern der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus-Peter Mieth auf Anfrage mit. Das Gutachten selbst aber bleibt zumindest für die Öffentlichkeit vorerst unter ...