Die Kirche kann in Härtefällen Asylbewerbern Schutz vor einer drohenden Abschiebung bieten. Doch die Regeln, die dafür gelten, sind nun von Gerichten geschärft worden. Foto: dpa picture alliance / Sebastian Wil
Rheinland-Pfalz. Wie geht es weiter mit dem Kirchenasyl in Rheinland-Pfalz? Nach dem Willen der Landesregierung steht es unter besonderem Schutz – aber zwei Gerichtsurteile setzen nun engere Grenzen. Auslöser war der heftige Streit im Hunsrück. Das Integrationsministerium von Anne Spiegel (Grüne) hatte dem Rhein-Hunsrück-Kreis untersagt, einen Sudanesen aus dem Kirchenasyl nach Italien abzuschieben. Zur Frage, ob sich das Ministerium erneut dazu entschließen könnte, erklärt Sprecher Dietmar Brück: „Eine solche Weisung ist unter den jetzigen Rahmenbedingungen nicht mehr denkbar.“
Rückblick: Eine solche Weisung an Landrat Marlon Bröhr (CDU) hatte es im Juni 2018 gegeben. Das Ministerium untersagte es, einen Sudanesen innerhalb der bis zum 11. Juli laufenden sechsmonatigen Überstellungsfrist nach Italien abzuschieben. Dort hatte der Mann erstmals europäischen Boden betreten.