Nach Streit: So sieht Spiegels Ministerium die neue Rechtslage
Nach heftigem Streit im Hunsrück: Strengere Zeitgrenzen fürs Kirchenasyl
Die Kirche kann in Härtefällen Asylbewerbern Schutz vor einer drohenden Abschiebung bieten. Doch die Regeln, die dafür gelten, sind nun von Gerichten geschärft worden. Foto: dpa
picture alliance / Sebastian Wil

Rheinland-Pfalz. Wie geht es weiter mit dem Kirchenasyl in Rheinland-Pfalz? Nach dem Willen der Landesregierung steht es unter besonderem Schutz – aber zwei Gerichtsurteile setzen nun engere Grenzen. Auslöser war der heftige Streit im Hunsrück. Das Integrationsministerium von Anne Spiegel (Grüne) hatte dem Rhein-Hunsrück-Kreis untersagt, einen Sudanesen aus dem Kirchenasyl nach Italien abzuschieben. Zur Frage, ob sich das Ministerium erneut dazu entschließen könnte, erklärt Sprecher Dietmar Brück: „Eine solche Weisung ist unter den jetzigen Rahmenbedingungen nicht mehr denkbar.“

Rückblick: Eine solche Weisung an Landrat Marlon Bröhr (CDU) hatte es im Juni 2018 gegeben. Das Ministerium untersagte es, einen Sudanesen innerhalb der bis zum 11. Juli laufenden sechsmonatigen Überstellungsfrist nach Italien abzuschieben. Dort hatte der Mann erstmals europäischen Boden betreten.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region

Weitere regionale Nachrichten