Der Beschluss des Landgerichts Bad Kreuznach hat für Diskussionen in der Justiz gesorgt. Denn in der Begründung, warum die Razzia der Staatsanwaltschaft bei fünf Geistlichen nicht rechtens war, verweist das Gericht auf eine besondere Rolle von Theologen. Es sieht bei Pfarrern eine berufstypische neutrale (und damit straffreie) Handlung, ausreisepflichtigen Personen Unterkunft und Verpflegung zu bieten. Dabei beruft es sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs für Berufsgruppen, die sich im Alltag nicht dem Risiko der Beihilfe einer strafbaren Tat bewusst sein können. Für die Pfarrer war es erklärtes Ziel, dass sie aus humanitären Gründen die Überstellung ans EU-Land Italien verhindern wollten.
Wie es in dem Fall konkret weitergeht, ist offen. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach, deren Durchsuchung das Landgericht für nicht rechtmäßig hielt, prüft noch, ob sie weiter ermittelt. Kommt sie zum Schluss, dass sie Anklage oder Strafbefehl beantragen will, ist das Amtsgericht am Zuge. Fällt es ein Urteil, ist der Instanzenweg offen. Stellt die Staatsanwaltschaft jetzt die Ermittlungen ein oder weist das Amtsgericht das Ansinnen auf Sanktionen ab, kommt es in Rheinland-Pfalz vorerst nicht zu einem obergerichtlichen Urteil in dieser Frage.
Für die sieben Flüchtlinge, die sich im Hunsrücker Kirchenasyl aufhielten, geht es nach vielen Hoffnungen weiter um existenzielle Fragen – und längst nicht mehr um die gefürchtete Abschiebung nach Italien. Einem Mann droht die Ausweisung in die Heimat Sudan, wenn das Urteil des Trierer Verwaltungsgerichts am Ende Bestand hat. Danach hat er keinen Anspruch auf Asyl. us