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Rheinland-Pfalz

Münzenmaier vor Gericht: War der AfD-Spitzenkandidat ein Hooligan?

Von Hartmut Wagner
Steht wegen einer Massenschlägerei in Mainz vor Gericht: Sebastian Münzenmaier (28), Nachwuchsstar der rheinland-pfälzischen AfD, soll dabei gewesen sein, als 2012 Fußballfans aus Kaiserslautern Mainz-Fans überfielen. Foto: dpa
Steht wegen einer Massenschlägerei in Mainz vor Gericht: Sebastian Münzenmaier (28), Nachwuchsstar der rheinland-pfälzischen AfD, soll dabei gewesen sein, als 2012 Fußballfans aus Kaiserslautern Mainz-Fans überfielen. Foto: dpa

Er hat lange mit sich gerungen – und dann doch nichts gesagt: Sebastian Münzenmaier (28), Nachwuchsstar der rheinland-pfälzischen AfD, steht wegen einer Massenschlägerei vor Gericht und schweigt. Er spricht am Schöffengericht Mainz weder mit der Richterin noch mit Journalisten. Laut Anklage überfiel er 2012 am Bruchwegstadion in Mainz mit rund 50 anderen Fußballfans aus Kaiserslautern spät nachts drei Busse von Mainz-Fans – einige Angreifer hatten wohl Knüppel dabei.

Lesezeit: 2 Minuten
Münzenmaier will im September in den Bundestag einziehen. Er ist Direktkandidat seiner Partei in Mainz und Spitzenkandidat in Rheinland-Pfalz. Ist seine Politikerkarriere bei einer Verurteilung beendet? AfD-Chef Uwe Junge sagt nur: „Münzenmaier ist unser Spitzenkandidat. Ich gehe von seiner Unschuld aus.“ Der Prozess endet wohl erst im September und wird ...
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Verurteilte Straftäter dürfen nicht gewählt werden

Verurteilten Straftätern kann das passive Wahlrecht aberkannt werden. Nach Paragraf 45 des Strafgesetzbuches darf jemand, der wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt wird, fünf Jahre lang kein öffentliches Amt bekleiden und nicht mehr gewählt werden.

Wenn ein Angeklagter wegen Hochverrat, Sabotage, Landesverrat, Wahlfälschung oder bestimmten anderen Straftaten verurteilt wird, kann das Gericht ihm darüber hinaus das aktive Wahlrecht entziehen, und zwar für zwei bis fünf Jahre.

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