Landtag beschließt Gesetz
Wer jetzt in RLP bezahlten Bildungsurlaub nehmen darf
Insgesamt zehn Tage innerhalb von zwei Jahren dürfen sich Beschäftigte in Vollzeit freistellen lassen.
Katharina Kausche. picture alliance/dpa

Das Angebot ist wenig bekannt: Fast alle Arbeitnehmer in Rheinland-Pfalz haben gesetzlich Anspruch auf Bildungsurlaub. Wie die bezahlte Freistellung funktioniert und welche neuen Regeln jetzt gelten.

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Für die Ausbildung zum Yoga-Trainer, zur Stressbewältigung im Kloster oder zur Reise ins römische Trier: Wenn sich Arbeitnehmer in Rheinland-Pfalz weiterbilden wollen, können sie sich dafür freistellen lassen – und zwar bezahlt. Unter dem landläufigen Namen Bildungsurlaub müssen Unternehmen ihren Mitarbeitern derzeit bis zu zehn Tage innerhalb von zwei Jahren für die Weiterbildung frei geben.

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