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Rheinland-Pfalz

Mord verjährt auch nach 31 Jahren nicht: Angeklagter soll 1991 Flüchtlingsunterkunft angezündet haben

Von Johannes Mario Löhr
Vor dem Eingang des Oberlandesgerichts in Koblenz wurde für die Aufklärung des Falls Samuel Kofi Yeboah demonstriert. Foto: Thomas Frey/dpa
Vor dem Eingang des Oberlandesgerichts in Koblenz wurde für die Aufklärung des Falls Samuel Kofi Yeboah demonstriert. Foto: Thomas Frey/dpa

Dutzende Reporter stehen am Mittwochmorgen vor dem Koblenzer Oberlandesgericht Schlange, wenige Meter weiter demonstrieren die Gruppe „Aktion 3. Welt Saar“ sowie die Antifa mit Plakaten und Transparenten. Der Grund für das große Menschenaufgebot: Peter S. steht vor Gericht. Der heute 51-Jährige soll 1991 eine Flüchtlingsunterkunft in Saarlouis angezündet haben.

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Der 27-jährige Ghanaer Samuel Yeboah überlebt den Hausbrand am 19. September 1991 nicht, zwei Flüchtlinge brechen sich beim Sprung aus einem Fenster die Knochen, 18 weitere können den Flammen glücklicherweise unverletzt entkommen. Peter S. soll 1991 „heimtückisch“ gehandelt haben Fast drei Dekaden nach dem Brand tauchen plötzlich hochbrisante neue Hinweise zu der ...