Peter S. (links) in Hand- und Fußfesseln vor Gericht Thomas Frey
Rheinland-Pfalz. Lässt sich der mörderische Brandanschlag auf ein Asylbewerberwohnheim in Saarlouis vom 18. September 1991 heute noch aufklären? Und kann der Angeklagte Peter S. (51) als Täter überführt werden? Vor dieser schwierigen Frage steht der 4. Strafsenat mit dem Vorsitzenden Richter Konrad Leitges am Oberlandesgericht (OLG) Koblenz.
Am zweiten Prozesstag ging es nur um Angaben zur Person. Informationen zu den Kontakten in die rechte Szene soll es dann im Dezember geben. Der Generalbundesanwalt wirft dem Saarländer Mord und 20-fachen versuchten Mord vor.
Peter S. soll 1991 als damals 20-Jähriger im Treppenhaus der Asylunterkunft Benzin angezündet haben – aus rassistischer Gesinnung und zu einer Zeit, als es mehrere rassistisch motivierte Übergriffe in der sächsischen Stadt ...