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Menüs liefern oder nicht? So trotzen Gastronomen der Corona-Krise

Von Ursula Samary
Sollen Wirte Menüs liefern oder nicht? Foto: New Africa - stock.adobe.com

Gastronomen versuchen derzeit verzweifelt, der Corona-Krise zu trotzen. Ganz nach dem Geschmack ihrer Kunden setzen sie unter anderem auf neue Genusspakete. Denn Abhol- und Lieferservices sind noch erlaubt. Einer, der sich dazu entschlossen hat, ist Marco Stümper, Küchenchef und Inhaber des Restaurants „Zur Alten Brauerei“ in Koblenz-Neuendorf. „Meine Kellner sind jetzt Fahrer“, schildert er den neuen Corona-Alltag.

Lesezeit: 2 Minuten
Kunden können ihre Gerichte auf seiner Internetseite mit neuer Lieferkarte aussuchen, ab 16 Uhr bestellen, abholen oder gegen eine Gebühr liefern lassen. Bezahlt wird in bar und kontaktlos. „So hoffe ich, wenigstens die Kosten zu decken und die Mitarbeiter zu halten.“ Stümper hofft, dass sein Rezept gegen die Krise gut ...
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Dehoga kritisiert das Hilfspaket der Landesregierung als unzureichend

Die bisher in der Corona-Krise angekündigten Hilfen der Landesregierung reichen aus Sicht der Gastronomie nicht aus. Der Präsident des Dehoga-Landesverbands, Gereon Haumann, fordert neben der kompletten Schließung aller Hotels außerdem finanzielle, nicht rückzahlbare Zuschüsse statt der bislang vorgesehenen Darlehen. „Die Landesregierung will das Hilfsprogramm der Bundesregierung nur um Darlehen erweitern.

Dies halten wir für völlig unzureichend“, sagte Haumann. Zudem müsse die Bürgschaftsquote von 90 auf 100 Prozent erhöht werden. Der Hotel- und Gaststättenverband fordert nach Betriebsgröße gestaffelte, nicht rückzahlbare Zuschüsse – etwa 10.000 Euro für Betriebe von bis zu fünf Mitarbeitern und 1500 Euro pro Mitarbeiter bei Unternehmen mit mehr als 21 Mitarbeitern. Als dringend geboten bezeichnete Haumann die Schließung nicht nur der Restaurants, sondern auch aller Beherbergungsbetriebe wegen der massiven Ausbreitung der Corona-Pandemie. Dies sei zum Schutz der Gesundheit aller unbedingt notwendig. Die konsequente Schließung der Hotels gebe auch die Möglichkeit, die Immobilie ohne das bisherige Personal dafür zu nutzen, hier Hilfs- und Einsatzkräfte sowie Erkrankte mit Quarantäneauflagen unterzubringen. Versorgt werden müssten diese Menschen allerdings nicht von den Hotels, sondern von anderen Kräften. Ausnahmen solle es nur für Hotels geben, die auf behördliche Anordnung in der Krise weiter gebraucht werden, um öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten.

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