Rheinland-Pfalz

Menschen in RLP bleiben vorsichtig: Viele tragen freiwillig Maske

Maske
Ein gebrauchter orangefarbener Mund-Nasen-Schutz liegt auf dem Gehweg. Foto: Peter Kneffel/DPA

Der in der Corona-Pandemie arg gebeutelte Einzelhandel in Rheinland-Pfalz blickt nach dem Ende der Maskenpflicht etwas optimistischer nach vorn, sieht aber darin nicht das Ende aller Probleme.

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„Es gibt jetzt kein Shopping-Feuerwerk“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz, Thomas Scherer. Zum einen seien viele Menschen noch zurückhaltend und schauten erst mal, wie sich das Shoppen ohne Maske nun anfühlt. Zum anderen sei die Kauflust angesichts stark steigender Preise wegen des Ukraine-Krieges deutlich gedämpft.

Nach Einschätzung Scherers wirken bei den Kunden die vergangenen Monate nach. Das Ende der Maskenpflicht müsse in den Köpfen noch ankommen. Die Schilder, die auf die Regeln hinweisen, seien weg, aber viele Menschen griffen beim Eintreten ins Geschäft noch automatisch in die Tasche und suchten ihre Maske. Das unterstreicht auch ein Rundgang in Koblenz: Zahlreiche Leute tragen weiterhin die OP- oder FFP2-Maske. Und viele halten auch nach wie vor einen vorsichtigen Abstand zu anderen Kunden.

Ausfälle beim Personal vermeiden

Ein ähnliches Bild zeigte sich bereits beim verkaufsoffenen Sonntag in Trier ohne Maskenpflicht. Zahlreiche Besucher hätten an engen Stellen freiwillig zur Maske gegriffen, berichtete der Vorsitzende der City-Initiative Trier, Patrick Sterzenbach. Außerdem hielten einige Läden ihre Mitarbeiter an, weiter Maske zu tragen, um Ausfälle beim Personal möglichst zu vermeiden.

Der Montag war der erste Werktag nach dem Auslaufen zahlreicher Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz am Sonntag. Übrig bleiben sogenannte Basisschutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen oder im öffentlichen Nahverkehr.

„Wir gehen davon aus, dass die Kundinnen und Kunden eigenverantwortlich handeln und auch weiter beim Einkaufen eine Maske tragen werden.“

Stefan Genth, Handelsverband Deutschland

Laut Scherer verlangt der überwiegende Teil der Läden nun nicht mehr das Tragen einer Maske. Einige machen indes von ihrem Hausrecht Gebrauch und fordern die Maske. „Es ist ein durchmischtes Bild.“ Inhaber von Läden können sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stützen, wenn sie aus eigenem Antrieb eine Maskenpflicht in ihrem Haus festsetzen wollen. Dem entgegenstehen könnte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, berichtet die ARD. Doch dieses verbietet lediglich diskriminierende Schritte. Nicht zulässig wäre also, nur Personen einer bestimmten Altersgruppe oder ethnischen Herkunft zum Maskentragen zu verpflichten.

Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern halten im Rahmen einer sogenannten Hotspot-Regelung vorerst an der Tragepflicht fest. Seit Frühjahr 2020 war das Maskentragen in Geschäften bundesweit vorgeschrieben gewesen.

Angst vor Nachteilen durch Maskenpflicht

Verdi berichtet nach dem Ende der Maskenpflicht von Besorgnis unter den Beschäftigten mit Blick auf das Ansteckungsrisiko. Auch bei den großen Handelsketten müssen die Kunden jetzt keine Bedeckung mehr aufsetzen, etwa bei Rewe, Lidl, Aldi und Edeka, bei Ikea, dem Buchhändler Thalia oder den Textilketten H&M und Primark. Mitunter wird den Beschäftigten und Kunden allerdings empfohlen, weiterhin zur Maske zu greifen. Dass nicht allzu viele Einzelhändler die Maskenpflicht in ihren Räumlichkeiten weiter vorschreiben, dürfte daran liegen, dass die Geschäftsinhaber Nachteile im Werben um die Kundengunst befürchten.

Laut Handelsverband Deutschland war immer klar, dass die Maskenpflicht beim Einkaufen nicht auf Dauer gelten könne und fallen werde, sobald die pandemische Lage dies nach Einschätzung von Politik und Experten zulasse. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Stefan Genth, rechnet damit, dass die Mund-Nasen-Bedeckungen weiterhin weit verbreitet sein werden in den Geschäften. „Wir gehen davon aus, dass die Kundinnen und Kunden eigenverantwortlich handeln und auch weiter beim Einkaufen eine Maske tragen werden. Die Mehrheit hat sich an die Maske gewöhnt und empfindet diese meist nicht als allzu große Einschränkung.“

Unterdessen brauchen Corona-Infizierte und Kontaktpersonen ab 1. Mai in der Regel nur noch freiwillig und für kürzere Zeit in Isolierung oder Quarantäne zu gehen. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern. Infizierten wird demnach künftig nur noch „dringend empfohlen“, sich für fünf Tage zu isolieren und Kontakte zu meiden – für Kontaktpersonen von Infizierten soll es entsprechend gelten. Strengere Vorgaben sollen aber noch für Beschäftigte in Gesundheitswesen und Pflege bleiben, die sich infiziert haben.