Rheinland-Pfalz
Mainz: Fristlose Kündigung von Busfahrer unwirksam

Mainz - Setzt sich ein Busfahrer ohne gültigen Führerschein hinters Steuer, darf er deswegen nicht gleich fristlos gekündigt werden.

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Mainz – Setzt sich ein Busfahrer ohne gültigen Führerschein hinters Steuer, darf er deswegen nicht gleich fristlos gekündigt werden. Der Arbeitgeber müsse ihm zunächst eine Abmahnung schicken, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil.

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