Schenken und dabei etwas Gutes tun – das geht jetzt auch an der Supermarktkasse: Der Verkauf von Losgutscheinen der ZDF-Fernsehlotterie „Aktion Mensch“ ist keine gewerbliche Glücksspielvermittlung und kann ohne „glücksspielrechtliche Vermittlungserlaubnis“ ablaufen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.