Losgutscheine aus dem Supermarkt: Oberverwaltungsgericht gibt Okay
Koblenz
Losgutscheine aus dem Supermarkt: Oberverwaltungsgericht gibt Okay
Die Aktion Mensch will Losgutscheine verkaufen, um weiterhin soziale Projekte fördern zu können. Foto: dpa
dpa
Koblenz. Schenken und dabei etwas Gutes tun - das geht jetzt auch an der Supermarktkasse: Der Verkauf von Losgutscheinen der ZDF-Fernsehlotterie „Aktion Mensch“ ist keine gewerbliche Glücksspielvermittlung und kann ohne "glücksspielrechtliche Vermittlungserlaubnis" ablaufen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
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Damit bekam der Kläger Recht, der die ZDF-Fernsehlotterie „Aktion Mensch“ veranstaltet, und beabsichtigt, Losgutscheine über die Handelsketten REWE und dm zu vertreiben.
Nach dem Kauf eines Losgutscheins an der Kasse eines REWE- oder dm-Markts muss der Käufer oder auch der Beschenkte den Losgutschein telefonisch oder über das Internet in ein Los umwandeln.