Wer den letzten Willen festhalten möchte, kann dies in einem handschriftlich verfassten und unterschriebenen Testament tun. Christin Klose. picture alliance/dpa/dpa-tmn
Wie verfasse ich ein Testament? Wo gibt es Fallstricke, wo bewahre ich es sicher auf? Auf die immer wieder gestellten Fragen weiß Justizminister Herbert Mertin (FDP) die Antworten.
Wer auf ein Blatt Papier in leserlicher und eindeutiger Form seine Wünsche per Hand niederlegt, mache alles schon richtig. Allerdings muss der Letzte Wille auch handschriftlich abgefasst und unterschrieben sein. „Nur so ist den gesetzlichen Formvorschriften genüge getan.