Bad Kreuznacher Staatsanwaltschaft prüft nach einer Abschiebung in Boppard den von Pädagogen gezogenen Vergleich mit 1938
Landrat stellte Strafanzeige: Dürfen Lehrer von Deportation sprechen?

„Es wurde eine Grenze überschritten.“ Landrat Marlon Bröhr (CDU) zum Brief der Lehrer

dpa

Rheinland-Pfalz. Welche strafrechtlichen Folgen hat es für Grundschullehrer, dass sie nach einer von mehreren Gerichtsbeschlüssen untermauerten Abschiebung einer armenischen Familie aus Boppard den Vergleich zu Deportationen von Juden zogen, die der NS-Staat entrechtet hatte? „9. November 1938? Nein, 9. November 2018!“, stand anklagend in dem Brief an die Ausländerbehörde des Rhein-Hunsrück-Kreises. Man habe die Familie nach Frankfurt „deportiert“, heißt es auch. Landrat Marlon Bröhr (CDU) stellte empört Strafanzeige gegen die namentlich nicht bekannten Lehrer.

Der Brief war mit „Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule Bad Salzig“ unterzeichnet. Bröhr zeigte sich entsetzt darüber, dass Lehrer als Staatsdiener sowohl Polizei als auch Ausländerbehörde „bei der Ausübung ihrer gesetzlichen Pflicht mit den Mördern der Nazidiktatur auf eine Ebene stellen“.

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