Klare Vorschrift für Rettungsgasse wird häufig ignoriert
Die Vorschrift ist eigentlich eindeutig: „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schritttempo fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“
Also: Autos auf dem linken Fahrstreifen fahren so weit wie möglich an den linken Fahrbahnrand, alle anderen fahren auf ihrer Spur möglichst weit nach rechts. Die Rettungsgasse wird immer zwischen der linken Spur und der rechten daneben gebildet, ob bei zwei, drei oder sogar vier Spuren.