Justiz im Land arbeitet an technischen und rechtlichen Lösungen - Notbetrieb an Gerichten bringt Probleme, aber auch Innovation
Kommt der Prozess per Videoschalte? Justiz im Land arbeitet an Lösungen
Die elektronische Akte erleichtert Richtern die Arbeit im Homeoffice. Die Corona-Krise forciert jetzt Überlegungen, künftig auch per Videokonferenz eine mündliche Verhandlung zu führen. Bisher dient die Technik nur dazu, einzelne Prozessbeteiligte dazuzuschalten. Illustration: Weber
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Rheinland-Pfalz. Wegen der Corona-Pandemie werden bis auf Weiteres keine Termine anberaumt.“ Diese Hinweise erhalten Anwälte in Zivilsachen derzeit in Serie von Gerichten, wie der Präsident der Rechtsanwaltskammer, Justizrat Gerhard Leverkinck, bestätigt. Auch die Justiz hat auf Notbetrieb umgeschaltet – zunächst bis zum 19. April. Dass nicht eilbedürftige Termine verschoben werden, hatte auch die Bundesrechtsanwaltskammer gefordert. Die Einschnitte hinterlassen aber erste wirtschaftliche Spuren in den Kanzleien, wie beklagt wird. Sie hoffen, dass die Einschränkungen nicht auch noch im Mai anhalten. Die Corona-Krise könnte aber auch Innovationen in der Justiz auslösen – etwa eine Verhandlung per Videokonferenz.

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Wie von Justizminister Herbert Mertin (FDP) angekündigt, gibt es seit März nur noch unaufschiebbare Verhandlungen (vor allem Haft-, Eil- und Kindschaftssachen sowie ermittlungsrichterliche Tätigkeiten). Wie die Präsidentin des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz, Marliese Dicke, sagt, lassen sich nicht in allen Sälen die Abstandsregeln einhalten.

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