Koblenz
Koblenzer OLG zu Einstimmigkeit bei Grundstückssachen: Erbengemeinschaft muss nicht einstimmig beschließen

Koblenz - Eine Erbengemeinschaft muss den Verkauf eines Grundstücks nicht notwendig einstimmig beschließen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Mittwoch (26. Januar) bekanntgewordenen Urteil.

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Koblenz – Eine Erbengemeinschaft muss den Verkauf eines Grundstücks nicht notwendig einstimmig beschließen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Mittwoch (26. Januar) bekanntgewordenen Urteil. Nach dem Richterspruch ist das nur dann nötig, wenn der Verkauf eine wesentliche Veränderung des ererbten Nachlasses zur Folge hat.

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