Plus
Koblenz

Koblenzer OLG zu Einstimmigkeit bei Grundstückssachen: Erbengemeinschaft muss nicht einstimmig beschließen

Eine Erbengemeinschaft muss den Verkauf eines Grundstücks nicht notwendig einstimmig beschließen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Mittwoch (26. Januar) bekanntgewordenen Urteil.

Lesezeit: 1 Minute
Koblenz - Eine Erbengemeinschaft muss den Verkauf eines Grundstücks nicht notwendig einstimmig beschließen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Mittwoch (26. Januar) bekanntgewordenen Urteil. Nach dem Richterspruch ist das nur dann nötig, wenn der Verkauf eine wesentliche Veränderung des ererbten Nachlasses zur Folge hat. In allen anderen Fällen ...