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Rheinland-Pfalz

Koblenzer Anwalt zur Sterbehilfe: „Das Urteil ist eine Sternstunde des Verfassungsrechts“

Von Carsten Zillmann
Robert Roßbruch
Robert Roßbruch Foto: picture alliance/dpa

Der Koblenzer Anwalt Robert Roßbruch hat insgesamt zehn Mandanten im Kampf gegen den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches, der geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung untersagte, vertreten. Prominentester Beschwerdeführer war Harald Meyer aus Ramstein-Miesenbach in der Pfalz, der an Multipler Sklerose leidet. Mit unserer Zeitung sprach Roßbruch darüber, warum sein juristischer Kampf weitergeht und warum er Freude über ein Urteil empfindet, das für seinen Mandanten letztlich den – lang ersehnten – Tod bedeutet.

Lesezeit: 3 Minuten
Der Strafrechtsparagraf 217 ist Geschichte. Das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verstößt gegen das Grundgesetz. Herr Roßbruch, wie bewerten Sie das Urteil aus Karlsruhe? Das Urteil ist eine Sternstunde des Verfassungsrechts. Es ist ein sehr gutes Urteil für alle Patienten, die ihr Leiden nicht länger ertragen können und ...